Beitragsordnung

§1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3 Beiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge lauten:
    Gruppe Bezeichnung Jahresbeitrag
    VM Vollmitglieder 10,00 EUR
    FM Fördermitglieder 50,00 EUR

  2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

  3. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 5,00 zu zahlen.

  4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,00 pro Mahnung erhoben.

  5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

§4 Vereinskonto

  1. Die Bankverbindung des Vereines lautet auf:
    secure-u e.V., Konto 8547807, Hamburger Volksbank eG (BLZ 201 900 03)

  2. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§5 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 15.12.2007 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

§1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3 Beiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge lauten:
    Gruppe Bezeichnung Jahresbeitrag
    VM Vollmitglieder 10,00 EUR
    FM Fördermitglieder 50,00 EUR

  2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

  3. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 5,00 zu zahlen.

  4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,00 pro Mahnung erhoben.

  5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

§4 Vereinskonto

  1. Die Bankverbindung des Vereines lautet auf:
    secure-u e.V., Konto 8547807, Hamburger Volksbank eG (BLZ 201 900 03)

  2. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§5 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 15.12.2007 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.