(v20080208-01) Satzungsänderung
Auf Grund der Aufforderung durch das Finanzamt Hamburg-Nord vom 17.01.2008 beschließt der Vorstand des secure-u e.V. durch die Ermächtigung nach §8 Abs. 10 der von der Gründungsversammlung am 15.12.2007 verabschiedeten Satzung des Vereins folgende Satzungsänderung:
In §2 (Vereinszweck) wird Abs. 1 komplett ersetzt.
Bisherige Formulierung:
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Sicherheit im Internet und die Unterstützung von Anwendern bei der Anwendung sicherer Kommunikation.
Neue Formulierung:
Der Verein fördert die Wissenschaft, Forschung und Verbraucherberatung. Insbesondere ist Zweck des Vereins die Förderung der Sicherheit im Internet und die Unterstützung von Anwendern bei der Anwendung sicherer Kommunikation.
In §13 (Vereinsfinanzierung) wird Abs. 3 komplett ersetzt.
Alte Formulierung:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat. Die Bestimmung über den Empfänger fällt die die Auflösung beschließende Mitgliederversammlung vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen in diesem Fall erst nach Einwilligung
des Finanzamtes ausgeführt werde.
Neue Formulierung:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und/oder Verbraucherberatung zu verwenden hat. Die Bestimmung über den Empfänger fällt die die Auflösung beschließende Mitgliederversammlung vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen in diesem Fall erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Diese Satzungsänderung ist den Mitgliedern auf der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
( v20080208-02 ) Vereinslogo
Zur Außendarstellung des Vereins beschließt der Vorstand die Verwendung folgenden Logos:
Siehe Seitenlayout
Die Verwendung des Vereinslogo außerhalb Vereins eigener Medien ist nur nach Zustimmung des secure-u e.V. gestattet.
(v20080208-03) Aufnahme neuer Mitglieder
Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister (VR 19711, Amtsgericht Hamburg) öffnet sich der Verein für die Aufnahme neuer Mitglieder. Der Vorstand verabschiedet das Formular zur Beitrittserklärung (Beitrittserklärung.pdf). Das Formular ist dem Protokoll beigefügt.
(v20080208-04) Zuwendungsbescheinigung
Zur Bestätigung über über Zuwendungen im Sinne des §10b des EStG an eine der in §5 Abs.1 Nr.9 des KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen verabschiedet der Vorstand das Formular Zuwendungsbescheinigung.pdf. Das Formular ist dem
Protokoll als Anlage beigefügt.
Anmerkungen zum Abstimmungsmodus
Alle Beschlussvorlagen wurden ohne Gegenstimme durch den Vorstand verabschiedet. Die Abstimmung erfolgte durch signierte E-Mails, alle Signaturen konnten verifiziert werden. Die Abstimmungsergebnisse des Vorstandsmitgliedes Markus Maussner (Annahme aller Beschlussvorlagen) sind als Enthaltung zu werden, da es Herrn Maussner aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war seine E-Mails zu signieren.
(v20080208-01) Satzungsänderung
Auf Grund der Aufforderung durch das Finanzamt Hamburg-Nord vom 17.01.2008 beschließt der Vorstand des secure-u e.V. durch die Ermächtigung nach §8 Abs. 10 der von der Gründungsversammlung am 15.12.2007 verabschiedeten Satzung des Vereins folgende Satzungsänderung:
In §2 (Vereinszweck) wird Abs. 1 komplett ersetzt.
Bisherige Formulierung:
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Sicherheit im Internet und die Unterstützung von Anwendern bei der Anwendung sicherer Kommunikation.
Neue Formulierung:
Der Verein fördert die Wissenschaft, Forschung und Verbraucherberatung. Insbesondere ist Zweck des Vereins die Förderung der Sicherheit im Internet und die Unterstützung von Anwendern bei der Anwendung sicherer Kommunikation.
In §13 (Vereinsfinanzierung) wird Abs. 3 komplett ersetzt.
Alte Formulierung:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat. Die Bestimmung über den Empfänger fällt die die Auflösung beschließende Mitgliederversammlung vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen in diesem Fall erst nach Einwilligung
des Finanzamtes ausgeführt werde.
Neue Formulierung:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und/oder Verbraucherberatung zu verwenden hat. Die Bestimmung über den Empfänger fällt die die Auflösung beschließende Mitgliederversammlung vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen in diesem Fall erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Diese Satzungsänderung ist den Mitgliedern auf der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
( v20080208-02 ) Vereinslogo
Zur Außendarstellung des Vereins beschließt der Vorstand die Verwendung folgenden Logos:
Siehe Seitenlayout
Die Verwendung des Vereinslogo außerhalb Vereins eigener Medien ist nur nach Zustimmung des secure-u e.V. gestattet.
(v20080208-03) Aufnahme neuer Mitglieder
Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister (VR 19711, Amtsgericht Hamburg) öffnet sich der Verein für die Aufnahme neuer Mitglieder. Der Vorstand verabschiedet das Formular zur Beitrittserklärung (Beitrittserklärung.pdf). Das Formular ist dem Protokoll beigefügt.
(v20080208-04) Zuwendungsbescheinigung
Zur Bestätigung über über Zuwendungen im Sinne des §10b des EStG an eine der in §5 Abs.1 Nr.9 des KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen verabschiedet der Vorstand das Formular Zuwendungsbescheinigung.pdf. Das Formular ist dem
Protokoll als Anlage beigefügt.
Anmerkungen zum Abstimmungsmodus
Alle Beschlussvorlagen wurden ohne Gegenstimme durch den Vorstand verabschiedet. Die Abstimmung erfolgte durch signierte E-Mails, alle Signaturen konnten verifiziert werden. Die Abstimmungsergebnisse des Vorstandsmitgliedes Markus Maussner (Annahme aller Beschlussvorlagen) sind als Enthaltung zu werden, da es Herrn Maussner aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war seine E-Mails zu signieren.